Ihr Landtechnikhandel ist weiterhin für Sie da. Alle Bestellungen werden unter den gegebenen Sicherheitsmaßnahmen wie gewohnt ausgeliefert.
Ihr Landtechnikhandel
Auf alles vorbereitet:
MultiOne – Eine Maschiene über 170 Anbaugeräte
und
DiBo Professionelle Hochdruckreiniger – Der grüne Kraftprotz
Damit Sie pünktlich zum Frühjahr alles in Schuß haben, werfen Sie einen Blick in
unseren Angebotskatalog. Sie finden hier nützliche und hilfreiche Produkte zum Start in die Saison.
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Stellenangebote
Voraussetzungen: kaufmännische Ausbildung oder technische Ausbildung
Führerschein: Klasse B
Bewerbungen bitte schriftlich per Post oder per E-Mail an:
a.behrens@ml-wittke.de
Unsere Kunden - von "Agrargenossenschaft bis Ziegenhalter"
Biobauer Korl S. aus Jarmen
Getreidelandwirt Rüdiger M. aus Neustadt-Glewe
Pferdezüchterin Manuela N. aus Dorf Mecklenburg
Tierwirtin Nadine M. aus Torgelow
Agrarwirt Jochen S. aus Doberan
*** EXKLUSIV IN MECKLENBURG VORPOMMERN: Sägespalttechnik aus Finnland ***
BEISPIEL:
Sägespaltautomat Pilkemaster EVO 36
– Antrieb über Zapfwelle
– 3-Punkt-Aufhängung
– max. Stamm-Ø: 36 cm
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zuzüglich: Versand
zuzüglich 19% Mwst.
Weitere Pilkemaster Sägespaltautomaten finden Sie hier.
MV erhöht in Wolfsgebieten die Förderung für Schaf- und Ziegenhalter
Das Landwirtschaftsministerium will für Schaf- und Ziegenhalter, die ihre Betriebe im Wolfsgebiet haben und bereits am Förderprogramm „Extensive Dauergrünlandbeweidung mit Schafen und Ziegen“ teilnehmen, die entsprechende Förderrichtlinie ändern. Der Fördersatz wird von derzeit 220 EUR/ha auf 289 EUR/ha erhöht. „Die Erhöhung des Prämiensatzes soll zum Ausgleich der Kosten für eine effektive Wolfsabwehr beitragen“, erläutert Minister Dr. Till Backhaus das Ziel.
„Mecklenburg-Vorpommern hat damit als zweites Bundesland eine derartige Förderung auf den Weg gebracht“, so der Minister. „Auch wenn diese Maßnahme nicht allen Weidetierhaltern mit ähnlichen Problemen hilft, so ist sie doch ein Schritt in die richtige Richtung.“ Die Prämienerhöhung schöpft den höchstmöglichen Fördersatz im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) aus. Ebenso wird der Kreis an Zuwendungsempfängern vollständig berücksichtigt, der nach jetziger EU-Rechtslage möglich ist.
Leider ist im Rahmen der derzeit gültigen Rechtslage nicht mehr möglich gewesen. Minister Backhaus verweist jedoch darauf, dass zwischen Bund und Länder intensive Gespräche stattfinden, um die GAK hinsichtlich der Unterstützung tierhaltender Betriebe beim Schutz vor Wolfsangriffen anzupassen. „Ich hoffe auf baldige Ergebnisse. Mein Ziel ist es, dass auch die laufenden Kosten wie der Haltungsaufwand für Herdenschutzhunde und die Pflege der Wolfsschutzzäune zukünftig gefördert werden können. Derzeitig ist dies nach EU-Recht nicht zulässig“, so Backhaus.
Den erhöhten Prämiensatz müssen die Schaf- und Ziegenhalter zusammen mit dem Auszahlungsantrag per 15. Mai beantragen. Die Möglichkeit der Förderung von Investitionen in den verbesserten Schutz vor Wolfsübergriffen nach der Förderrichtlinie Wolf ist davon unbenommen. Eine Neuantragstellung für das Förderprogramm zur extensiven Dauergrünlandbewirtschaftung ist jedoch nicht möglich.